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Internationale Rechtsfälle

Rechtseinschätzungen, Forderungseintreibung, Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen im internationalen Verhältnis Schweiz - Deutschland - China 
Haftpflichtrecht inkl. Opferhilfe: Text

Mehr als nur Anwalt

Internationale Sachverhalte und Rechtsordnungen

In Europa hat jedes Land seine eigene Rechtsordnung. Das jeweilige nationale materielle Recht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Parteien («wer hat Recht») sowie das Prozessrecht, worunter die örtliche sowie sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Behörden sowie das Verfahrensrecht («wie bekomme ich Recht») fallen. Liegt ein Rechtsfall mit internationalem Sachverhalt vor, braucht es eine sinnvolle Koordinierung dieser Rechtsordnungen. Deswegen haben die Länder in Europa internationale Übereinkommen abgeschlossen, darunter auch Deutschland und die Schweiz, welche die örtliche Zuständigkeit der Gerichte und Behörden, die Anerkennung und Vollstreckung sowie das anzuwendende Recht regeln. Beispiel: Ein Schweizer lässt sich in München medizinisch behandeln, zahlt aber seine Rechnung nicht. Er muss in der Schweiz eingeklagt werden, das anzuwendende Recht ist Deutsches. Oder eine deutsche Firma erkämpft sich ein Urteil in München gegen eine Schweizerische Fima, das dann in der Schweiz vollstreckt werden muss, weil die beklage Firma ihren Sitz in der Schweiz hat. Internationale Verhältnisse können teilweise komplex sein und übersichtlich sein, da es viele Ausnahmeregelungen gibt.

Um Gläubigern im In- und Ausland in internationalen Sachverhalten zum Recht zu verhelfen, bietet die Streiff-Rechtsanwalt Kanzlei grenzüberschreitend rechtliche Beratung und Vertretung insbesondere zwischen Deutschland, der Schweiz und auch China an. Entstanden ist dieser Leistungsbereich, weil die familiäre Situation sich für Herrn Rechtsanwalt Streiff auf Deutschland (München) ausgeweitet hat (Chinesische Ehefrau). Ziel vorliegender Dienstleistungen ist es, Rechtsuchenden in Deutschland und in der Schweiz rasch und übersichtlich die Rechtslage sowie die Verfahrens- und Prozessmodalitäten verständlich zu machen und die Interessen grenzüberschreitend zu vertreten resp. vertreten zu lassen. Ebenso berät die Kanzlei Beratung und Vertretung im chinesischen Recht. Gemäss unserem Motte «Wir bringen die Sache auf den Punkt» profitieren Sie effizienten und effektiven Dienstleistungen, jederzeitiger Transparenz sowie Verlässlichkeit. Ich pflege gemäss dem Harvard-Prinzip einen kooperativen Prozessstil im Sinne eines Interessensausgleichs, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Vorgehen und Honorar

 

Zur Finanzierungsmodalitäten: Prüfen Sie, ob Sie für Rechtsschutz versichert sind und melden dort den Fall an. Besteht keine Finanzierung durch die Rechtsschatz, arbeiten wird gemäss den anwaltschaftlichen Standesregeln mit Kostenvorschüssen. Aufwendungen werden sorgfältig festgehalten und werden spätestens mit der Endabrechnung zur Prüfung und Überweisung übermittelt.

Und wie profitieren Sie von unserem Angebot? Das ist ganz einfach: Sie melden sich bei mir und wir klären in einem kurzen Gespräch den Auftrag sowie den Kostenrahmen nach Erfahrungswerten. Sie erteilen dann Auftrag und schicken mir die Unterlagen. Ich melde mich in einem nächsten Schritt mit der Einschätzung der Sach- und Rechtslage (Erfolgschancen), des Kostenrisikos und sowie des weiteren Vorgehens. Einschub: Die Kostenregelung der Gerichtskosten und Entschädigungsfolge (Anwaltskosten) sind in der Schweiz je nach Kanton unterschiedlich. Nach ein Gang der Klage geht die Angelegenheit zunächst –gemäss zwingender gesetzlicher Regelung - an den Friedenrichter, welcher eine Einigung zu erreichen versucht. Ergeht keine Einigung, ist innert drei Monate Klage zu erheben. Sollte Sie können sich, wenn Sie Wohnsitz oder Sitz im Ausland haben, von der persönlichen Erscheinungspflicht dispensieren lassen, das heisst ich würde Sie vor Ort vertreten.

Gerne erwarte ich Ihre Kontaktaufnahme und freue mich, Sie kennenzulernen.

Vielseitige Erfahrung

Ich bin seit vielen Jahren selbständiger Rechtsanwalt und habe mich so fortlaufend spezialisiert. Während meiner Zeit bei Prof. Dr. iur. Hardy Landolt, einer Schweiz weit bekannten Ikone im Haftpflichtrecht und Prozessrecht, konnte ich zusätzliches Spezialwissen aneignen. Als nebenamtlicher Richter am Bezirksgericht Höfe habe ich die Denkweise eines Gerichts im Haftpflicht kennenlernen und habe guten Zugang zur Rechtsprechung. Ich arbeite kundennah und praktisch, immer mit dem Anspruch, möglichst effektiv und effizient zu arbeiten. Bei Langzeitverfahren kommen mir bzw. meinen Klienten zudem meine Fähigkeiten als personal Coach zugute. Profitieren Sie von diesen vielfältigen Erfahrungen für Ihre Angelegenheit.

 

Möchten Sie eine Forderung im Ausland geltend machen oder ein Urteil anerkennen und vollstrecken lassen?

Rufen Sie mich an und vereinbaren einen Gesprächstermin. Gerne berate ich Sie individuell und umfassend.

Business Team
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