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  • Oliver Streiff

Ärztefehler und Spitalhaftung infolge Organisationsmängel - professionelle Rechtsberatung

Aktualisiert: 2. Okt. 2023


Ärztefehler und Spitalhaftung infolge Organisationsmängel - professionelle Rechtsberatung
Ärztefehler und Spitalhaftung infolge Organisationsmängel - professionelle Rechtsberatung durch spezialisierten Rechtsanwalt

Jeder weiss es und es lässt sich bedauerlicherweise wohl nicht vermeiden: Fehler im Spitalbetrieb passieren, sei es anlässlich der Pflege, der medizinischen Behandlung oder bei operativen Eingriffen. Schätzungen aufgrund aktueller Studien

zufolge sterben jährlich weit mehr als 1’000 Personen als Folge von Fehlern in Schweizer Spitälern. Schwere Schädigungen nach einer Fehlbehandlung oder Fehlpflege sind schätzungsweise etwa 10 Mal höher. Neben dem damit verbundenen Leid und Unannehmlichkeiten kommen die finanziellen Folgen und Unsicherheiten hinsichtlich der Zukunft hinzu. Der Heilungs- und Anerkennungsprozess werden dadurch zusätzlich erschwert. Und nicht selten verharmlosen, verschleppen oder ignorieren die zuständigen Haftpflichtversicherungen der Spitäler solche Fehler. Wut und Ohnmacht kommen auf. Der Wunsch nach Aufklärung des Vorgefallenen wird immer stärker. In all diesen Konstellationen kann eine anwaltschaftliche Beratung und Vertretung sehr hilfreich und heilsam sein.


Fachwissen und medizinisches Netzwerk sind wichtig

Um erfolgreich Ansprüche gegen die Ärzte, Kliniken und Versicherungen durchzusetzen, braucht es ein fundiertes medizinisches Fachwissen und eine Vernetzung mit Fachärzten, welche beratend oder gutachterlich zur Seite stehen. Sehr oft arbeite ich mit privaten Ärzten oder der Schweizerischen Patientenschutzorganisation (SPO) zusammen, um den medizinischen Sachverhalt einordnen zu können. Es kann auch sinnvoll sein, mit der Versicherung eine gemeinsame Begutachtung anzustrengen (z.B. ein FMH-Gutachten). Wird die Haftung dann von der Versicherung anerkannt, geht es darum, den Schaden zu kalkulieren und ich versuche in Verhandlungen mit der Versicherung eine optimale Lösung zu suchen. Das ist meistens die beste Lösung, denn ein Klageverfahren zieht sich sehr lange dahin und ist kostenintensiv. Wo nötig zögere ich aber nicht, Klage gegen die Ärzte und Kliniken zu erheben. Dabei kommen mir die Expertise aus zehn Jahren Anwaltstätigkeit und als nebenamtlicher Richter im Sozialversicherungsrecht und Haftpflichtrecht zugute. Bei Prof. Dr. iur. Hardy Landolt, Dozent für Haftpflicht und Sozialversicherungsrecht, habe ich die spezifischen Kenntnisse noch vertiefen können. Ich bin ausserdem gut medizinisch vernetzt und kann so unverbindliche Einschätzungen einholen. Bei mir sind sie gut beraten!


Wie vorgehen im Schadenfall:

Unterstützung zu holen ist einfach: Greifen Sie zum Hörer und vereinbaren Sie ein Instruktionsgespräch. Nehmen Sie alle ärztlichen Berichte mit. Gerne orientiere ich Sie anlässlich des Gesprächs über alles Wesentliche. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, melden Sie bitte den Fall dort vorher an. Wichtig zur Finanzierung eines solchen Prozesses ist zu wissen, dass sofern die Haftpflichtversicherung des Spitals den Fehler einräumt und die Haftung anerkennt, auch die Anwaltskosten (als Schadensposten) übernommen werden. Ansonsten arbeite ich wie meine Kollegen mit angemessenen Kostenvorschüssen. Nach dem Instruktionsgespräch werde ich die Akten beim Spital einholen, die Haftpflicht von der Versicherung bestätigen lassen, wenn nötig in Absprache mit Ihnen den medizinischen Sachverhalt weiter abklären lassen. Viele Klienten berichten, dass es für sehr wohltuend und befreiend (gewesen) ist, die Sache an eine kompetenten Rechtsanwalt zu übergeben. Das befreit und man kann sich auf das konzentrieren, was am wichtigsten ist: Auf eine weitmöglichste Normalisierung des Lebens.


Gerne erwarte ich Ihren Anruf und freue mich, Sie umfassend und individuell zu beraten.



Ärztefehler und Spitalhaftung infolge Organisationsmängel - professionelle Rechtsberatung

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