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Oliver Streiff

Verkehrsunfall verursacht - Wie vorgehen bei Busse und Führerausweisentzug?

Aktualisiert: 21. März 2023


Verkehrsunfälle passieren leider. Und leider ziehen Verkehrsunfälle eine Reihe von unangenehmen rechtlichen Verfahren und Konsequenzen nach sich. In diesem Blog finden Sie nützliche Informationen rund um das Thema Verkehrsunfall verursacht. Erstens beschreiben wir die verschiedenen rechtlichen Verfahren, die infolge eines Unfalls ausgelöst werden. Zweitens wollen wir Ihnen nahelegen, wo Vorsicht geboten ist. Und am Schluss finden Sie unsere Kontaktangaben für den ersten Schritt, nämlich das Kennenlerngespräch mit der Prüfung der Sach- und Rechtslage. Wir wünschen viel Spass beim Lesen, damit Sie in Ihrer Situation zu mehr Klarheit kommen. Schliesslich soll das Leben auch nach dem Unfall so normal wie möglich weitergehen können.


Viele rechtliche Verfahren werden durch einen Unfall ausgelöst:

Wir wollen mit einem kurzen Beispiel starten, das veranschaulicht, welche rechtlichen Verfahren durch ein Unfallereignis ausgelöst werden: Ein Autolenker verursacht eine Auffahrkollision Unachtsamkeit (z.B. Ablenkung durch Handy) am Steuer. Ausgelöst werden nun folgende Rechtsverfahren:


  • Strafverfahren wegen Verkehrsregelverletzung ggf. wegen fahrlässiger Körperverletzung (Bussenverfahren)

  • Administrativmassnahmeverfahren (Verwarnung, Führerausweisentzug)

  • Zivilverfahren (Schadenersatz), geführt durch die obligatorische Motorhaftpflichtversicherung


Da Verkehrsregelverletzungen Offizialdelikte sind, d.h. sie werden unabhängig des Willens der Parteien von der Polizei geahndet, tuen Sie als Unfallverursacher gut daran, die Angelegenheit direkt vor Ort ohne Polizei zu regeln. Denn andernfalls, wenn die Polizei kommt, muss ein Straf- und Administrativmassnahmeverfahren zwingend eingeleitet werden.


Das bedeutet für Sie als Unfallverursacher: Anerkennung des Verschuldens mittels Europäischem Unfallprotokoll unter Erwähnung des unerwarteten Bremsmanövers. Drängt die geschädigte Person jedoch auf den Beizug der Polizei, was nicht selten vorkommt, ist es sehr ratsam, diese auf die negativen unnötigen Folgen für Sie (Strafverfahren und Administrativverfahren) aufmerksam zu machen und auf die Haftungsanerkennung auf dem Protokoll hinzuweisen. Ausserdem kann das Argument helfen, dass die Schadenregulierung durch das Strafverfahren zeitlich unnötig verzögert wird. Im Notfall lohnt sich ein Anruf beim Anwalt, der schlichten helfen kann.


Verschuldensfrage vor Ort ohne Polizei klären

Lässt sich nicht vermeiden, dass die Polizei vom Unfallereignis Kenntnis erhält, kommt es dann zur Anzeige. Die Polizei klärt nimmt dann die Unfallsituation auf, befragt die involvierten Parteien und hält diese Erkenntnis im sogenannten Polizeirapport fest, der dann den Strafverfolgungsbehörden (Statthalterämter, Untersuchungsämter, Staatsanwaltschaften etc.) übermittelt wird. Ist die Verschuldensfrage klar, empfiehlt es sich natürlich, sofort ein Geständnis abzulegen. Dies kommt Ihnen später bei der Strafzumessung zugute.


Bei unklarer Verschuldensfrage im Zweifel die Aussage verweigern

Ist die Beweislage unklar bzw. kann das Verschulden nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden, z.B. weil Aussage gegen Aussage steht und keine Zeugen vorhanden sind, dann gilt nur eins: Verweigern Sie vorerst die Aussage! Denn was im Protokoll steht, kann später nur noch ganz schwer korrigiert werden. Widerstehen Sie der Versuchung, vorschnelle Aussagen zu machen und berufen sich bei jeder Frage der Polizei - ausser der Angabe Ihrer Personalien - auf Ihr gesetzliches Aussageverweigerungsrecht. Die Einholung von juristischer Beratung und Begleitung ist in solchen Konstellationen sehr empfehlenswert, damit Sie sich nicht unnötig selbst belasten.

Denn die rechtliche Qualifikation des Sachverhalts und die damit verbundene Sanktion hängen nicht selten von den Details wie – dem oben aufgeführten Beispiel folgend - z.B. von der Dauer der Abwendung des Blicks, Verkehrslage, der Position des Handy oder der Papiere etc. ab. Und ob dann der vorgeworfene Sachverhalt bloss als Übertretung (Ordnungsbusse) oder als mittelschwere oder schwere Verkehrsregelverletzung qualifiziert wird. Es ist somit sehr wichtig, keine unüberlegten Aussagen zu Protokoll zu geben, auch wenn es gut gemeint ist. Aussagen können dann immer noch in einem späteren Verfahrensstadium gemacht werden. Die Erfahrung zeigt auch, dass die polizeilichen Wahrnehmungen (manchmal) auch nicht stimmen (können).


Der im Strafverfahren festgehaltene Sachverhalt ist Basis und Angelpunkt in der ganzen Unfallabwicklung

Die Strafverfolgungsbehörden prüfen und qualifizieren in der Folge den im Polizeirapport festgestellte Sachverhalt und erlassen in aller Regel einen Strafbefehl mit Angabe der verletzten Verkehrsregeln. Es ist von grösster Wichtigkeit zu wissen, dass der im Strafverfahren festgestellte Sachverhalt für das nachfolgende Administrativmassnahmenverfahren sowie für die Schadenregulierung massgebend ist. Wenn Einwände gegen den im Strafbefehl vorgeworfenen Sachverhalt bestehen, weil z.B. der Sachverhalt falsch oder unvollständig wiedergegeben wird, können Sie innert einer Frist von zehn Tagen Einsprache erheben (eingeschrieben!). Spätestens hier lohnt sich der Beizug eines im Strassenverkehrsrechts versierten Rechtsanwalts, da er für Sie die Frist wahren und anhand der Verfahrensakten rasch erkennen kann, ob der vorgeworfene Sachverhalt als Beweisergebnis in einem allfälligen Gerichtsverfahren angefochten oder zumindest angezweifelt werden kann. Weiter wird er prüfen, ob die rechtliche Qualifikation des vorgeworfenen Sachverhalts korrekt ist oder nicht, insbesondere Verkehrsregelverletzung leicht, mittelschwer oder schwer ist. Insbesondere ist auch zu prüfen, ob weitere Beweise erhältlich gemacht werden können, welche den Sachverhalt relativieren können.


Administrativmassnahmeverfahren führt zur Verwarnung oder Führerausweisentzug

Mit der Eröffnung des Bussenverfahrens (Strafverfahrens wegen Verkehrsregelverletzung) geht von Gesetzes wegen immer automatisch eine Meldung auch ans Strassenverkehrsamt. Nachdem der Sachverhalt im Busenverfahren ja geklärt wurde, prüft die sogenannte Administrativmassnahmenbehörde (Strassenverkehrsamt) einen Warnungs- oder Sicherungsentzug. Der Warnungsentzug kann eine Verwarnung oder ein Führerausweisentzug sein. Streit und Angelpunkt bilden in solchen Verfahren die Frage, ob eine Verwarnung ausreicht, ob für den erhofften Lernerfolg, künftig im Strassenverkehr vorsichtiger zu fahren, Genüge getan ist, oder ob hier sogar der Führerausweis entzogen werden soll. In aller Regel gehen die Strassenverkehrsämter bei einem Kollisionsereignis von mindestens einem Monat Führerausweisentzug aus. Hier kann sich die Intervention eines Anwalts lohnen, der auf eine möglichst milde Administrativmassnahme hinarbeitet. Da die gesetzliche Kaskadenordnung bei Kollisionsereignissen aber relativ starr ist, ist der Handlungsspielraum oft klein. Aber es passiert nicht selten, dass die Administrativmassnahmebehörde ein bis zwei Augen zudrücken - oft zu recht - und den Sachverhalt milder qualifizieren (statt schwere nur mittelschwere Verkehrsregelverletzung; Verwarnung statt Führerausweisentzug etc.).


Für die zivilrechtlichen Folgen des Unfalls ist die gesetzliche Motorhaftpflichtversicherung zuständig

Jeder Autolenker ist in der Schweiz gegen die Folgen von Unfall versichert und muss dafür eine Motorhaftpflichtversicherung abschliessen. Diese ist Voraussetzung für das einlösen des Fahrzeuges. Die Motorhaftpflichtversicherung ist für die Abwehr von Zivilansprüchen der geschädigten Partei zuständig. Will diese z.B. aber nicht allen Schadensposten übernehmen, kann der Anwalt die Sach- und Rechtslage prüfen und gegebenenfalls intervenieren.



Berufserfahrung und Bekanntheit auf dem Platz sind wichtig

Ich bin seit vielen Jahren im Haftpflichtrecht und Strassenverkehrsrecht tätig und habe mich so fortlaufend spezialisiert. Während meiner Zeit bei Prof. Dr. iur. Hardy Landolt, einer Schweiz weit bekannten Ikone im Haftpflicht- und Sozialversicherungsrecht, konnte ich zusätzliches Spezialwissen aneignen. Als nebenamtlicher (Straf-)Richter am Bezirksgericht Höfe habe ich die Denkweise eines Gerichts im Haftpflicht kennenlernen dürfen. Ich arbeite kundennah und praktisch, immer mit dem Anspruch, die Schadenregulierung so rasch als möglich abzuschliessen. Bei Langzeitverfahren kommen mir bzw. meinen Klienten zudem meine Fähigkeiten als personal Coach zugute. Zudem kennen mich die gegnerischen Motorhaftpflichtversicherungen gut, ein kontradiktorisches Verfahren kann so minimiert werden.


Gerne erwarte ich Ihre Kontaktaufnahme und stehe Ihnen mit meiner 15-jährigen Berufserfahrung als selbstständiger Rechtsanwalt sowie als nebenamtlicher Richter zur Verfügung. Urteilen Sie selbst. Alles Wissenswerte finden Sie auf der Homepage.


lic. iur. Oliver Streiff, Rechtsanwalt, Experte im Strassenverkehrsrecht in Glarus, Freienbach SZ und Zürich





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