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Haftpflichtrecht in der Schweiz  

Ein schädigendes Ereignis mit finanziellen Konsequenzen? Darauf haben wir uns spezialisiert. Seit über 10 Jahren sind wir eine Kapazität auf dem Markt.

Haftpflichtrecht inkl. Opferhilfe: Text

Allgemeine Haftpflicht

Im Schweizer Haftpflichtrecht gilt der Grundsatz, dass geschädigte Personen finanziell so zu stellen ist, wie wenn das schädigende Ereignis nie stattgefunden hat (Differenztheorie). Bei Personenschäden ist neben der finanziellen Einbusse zudem eine Genugtuungsleistung als Schmerzensgeld für die erlittene Unbill zu leisten. Wie und von wem Schadenersatz geltend gemacht werden kann (formelle Haftungskriterien), hängt vom Haftungssubjekt ab. Je nachdem, ob eine private Person schadenersatzpflichtig ist oder eine Versicherung oder der Staat sachlich zuständig, gestaltet sich die Vorgehensweise unterschiedlich. Vorsicht vor laufenden Verjährungsfristen! Ein Erstgespräch kann sich lohnen. 

Unfälle auf Strassen (Motorhaftpflicht)

Wer einen Unfall im Strassenverkehr und dabei einen Sach- oder Personenschaden erlitten hat, wir mit Formularen und Entschädigungsvorschlägen überschüttet. Nicht selten besteht ein mulmiges Gefühl, ob alles rechtmässig abläuft. Holen Sie sich professionelle Beratung und Vertretung. So dass Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich wichtig ist, nämlich eine baldmöglichste Rückkehr in den normalen Alltag. Siehe zum Unfälle auf Strassen den Blog dazu.

Arbeitsunfälle 

Unfälle während der Arbeit passieren relativ häufig. Hier stellen sich dann oft Fragen der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verantwortung sowie Umfang der Schadenersatzleistungen. Hier unterstützen wir Sie gerne. Noch komplizierter wird es bei Unfallereignissen, die eine Rückkehr in den angestammten Beruf verunmöglichen. Es stellen sich dann sehr komplexe sozialversicherungsrechtliche sowie haftpflichtrechtliche Fragen, um die Existenz sicherzustellen. Sie dazu auch den entsprechenden Blog.

Ärztefehler und Spitalhaftung

Der Ärger ist riesig und die Reaktion des behandelnden Arztes oder des Spitals sind oft undurchsichtig oder unbefriedigend. Komplizierte rechtliche und medizinische Fragen bezüglich der Haftpflicht kommen auf. Hier beraten und vertreten wir gerne. Es geht aber nicht nur um finanzielle Genugtuung. Wir begleiten Sie in solchen Fällen, die oft einen langen Atem und spezielles Fachwissen erfordern.

Allgemeines Schadenrecht

Wann immer Sie zu finanziellem Schaden gekommen sind, wir beraten und vertreten Sie gegenüber dem Schadenverursacher mit all unserer Spezialkompetenz.

Todesfälle

Wir begleiten Todesfälle rechtlich wie auch persönlich mit dem Wissen als Rechtsanwalt und als Personal-Coach. Damit das Leben sobald als möglich erträglich weitergehen kann.

Haftpflichtrecht inkl. Opferhilfe: Infos

Schadenersatz berechnen im Haftpflichtrecht

Wird die Haftung an sich anerkannt, stehen Fragen rund um die Schadenberechnung sowie Schadenzumessung im Vordergrund. Hier ist bereits Vorsicht geboten. So wissen geschädigte Personen bei einem Körperschaden oft gar nicht, welche Schadenersatzposten überhaupt geltend gemacht werden können. Hat das schädigende Ereignis zudem weitrechende finanzielle Konsequenzen für die Zukunft, muss der Schaden für die Zukunft kapitalisiert werden. Bei Sachschäden stehen Fragen rund um den Zeitwert des geschädigten Gegenstandes im Vordergrund, was sich als problematisch erweisen kann, wenn Belege über die Anschaffung fehlen oder der Wert des zerstörten Gegenstandes geschätzt werden muss. Sofern ein Eigen- oder Drittverschulden im Raum steht, stellen sich ferner Fragen zur Haftungseingrenzung bzw. –herabsetzung.

 

Es ist in all diesen Fällen völlig normal, dass seitens der geschädigte Person regelmässig eine Überforderung bezüglich der Schadenabwicklung vorliegt. Es kommt hinzu, dass Versicherungen einen Wissensvorsprung haben - Versicherungen machen ja nichts Anderes -, was in der Schadenregulierung zum Nachteil kommen kann, aber nicht muss. Es empfehlt sich daher, einen spezialisierten Anwalt zur Angemessenheitskontrolle beizuziehen. Wichtig bei Personenschäden ist zu wissen, dass Haftpflichtversicherungen wegen der Komplexität die Kosten für den Beizug eines Anwalts übernehmen müssen. Nicht selten bestehen auch über die Krankenkasse oder bei anderen Versicherungen Rechtsschutz für Personenschäden. Empfehlung von uns: Prüfen Sie sorgfältig Ihre Versicherungs-Policen!

 

Spätestens dann, wenn die Haftung von der Gegenseite ganz oder teilweise abgelehnt oder das Verfahren hinausgezögert wird (Zermürbungstaktik), empfiehlt es sich, sich über die rechtlichen Möglichkeiten und Kosten für ein Klageverfahren beraten zu lassen. Klarheit über die Ansprüche und das Verfahren können zudem helfen, die Schadenabwicklung mit mehr Distanz zu sehen. Das ist ebenfalls ein wichtiger Faktor.

Spezialwissen im Haftpflichtrecht

Wir sind seit 10 Jahren im Haftpflichtrecht tätig und haben uns fortlaufend spezialisiert. Während der Zeit bei Prof. Dr. iur. Hardy Landolt, einer Schweiz weit bekannten Ikone im Haftpflichtrecht, konnten wir zusätzliches Spezialwissen aneignen. Als nebenamtlicher (Straf-)Richter am Bezirksgericht Höfe habe ich die Denkweise eines Gerichts im Haftpflichtrecht kennengelernt. Profitieren Sie von diesen vielfältigen Erfahrungen für Ihre persönliche Angelegenheit.

 

Sind Sie von einem Unfall oder einem anderen schädigenden Ereignis betroffen und wollen Schadenersatzansprüche geltend machen? Gerne berate ich Sie individuell und umfassend.

Ihr Experte für Haftpflichtrecht in der Schweiz und Deutschland.
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