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Rechtsberatung

Konditionen

Anwaltsgeheimnis

Als Anwalt unterstehe ich dem Anwaltsgeheimnis. Dadurch wird gewährleistet, dass Sie mir alles anvertrauen können, was zum Sachverhalt eines Falles gehört, ohne befürchten zu müssen, dass Dritte etwas erfahren. Das Anwaltsgeheimnis bildet die Grundlage für ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis und ermöglicht mir, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Es ist zeitlos.

 

Honorar

Beim Erstgespräch treffen ich mit Ihnen eine Vereinbarung über meine Honorierung, die ich Ihnen schriftlich bestätige. Meine Ansätze bemessen sich an der (finanziellen) Verantwortung meiner Tätigkeit. In der Regel arbeite ich zu einem Stundenansatz zwischen Fr. 230.– und Fr. 280.–. Barauslagen (Fotokopien, Porti, Telefon- und Faxkosten, Fahrspesen) werden mit einer Kleinspesenpauschale von 3% verrechnet. Eingeschränkte finanzielle Möglichkeiten berücksichtige ich nach Möglichkeit.

Sie haben jederzeit das Recht, sich über die aufgelaufenen Kosten zu erkundigen oder eine Zwischenabrechnung zu verlangen. Gerne kläre ich Sie über die Einzelheiten auf.

Abklärung der Sach- und Rechtslage

Die Abklärung der Sach- und Rechtslage umfasst regelmässig ca. 2 h Stunden. Darin ist ein kurzes Kennenlerngespräch, Vollmacht, Akteneinsicht und Mitteilung der Einschätzung der Sach- und Rechtslage inbegriffen. Bei komplexen Fällen fällt natürlich mehr Aufwand an. Gerne informiere ich Sie über die Einzelheiten.

Zahlungskonto

 

Bitte begleichen Sie Zahlungen auf das Konto bei:

 

Streiff-Rechtsanwalt

GRB Schwanden (GL)

IBAN-Nr. CH69 0680 7710 0338 9541 3

bitte geben Sie den Zahlungszweck an.

 

Rechtsschutzversicherung

Sind Sie rechtsschutzversichert, prüfe ich zuerst, ob Ihr Rechtsfall durch eine Versicherung gedeckt wird. Idealerweise prüfen Sie dies vorher.

 

Kostenvorschuss

Gemäss den Standesregeln haben Anwälte für Ihre Tätigkeit einen angemessenen Kostenvorschuss zu verlangen. Dieser Kostenvorschuss soll einerseits dem Klienten die Kostenfolge einer anwaltlichen Tätigkeit klar vor Augen führen und ihn allenfalls von voreiligen und unüberlegten Prozessen abhalten. Andererseits stellt der Kostenvorschuss für den Anwalt eine Sicherung seines Honorars dar, da er aufgrund seines Berufsgeheimnisses seinen Klienten – falls dieser ihn nicht bezahlen will – nicht einfach betreiben und einklagen kann. Er muss diesfalls bei der Aufsichtsbehörde die Entbindung von seinem Berufsgeheimnis erwirken. Dieser Vorschuss wird mit später anfallenden Leistungen verrechnet und hat bezüglich des Aufwandes keine Signalwirkung.

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Seminarpreise für Firmen mit juristischem Hintergrund

Preise

Pro Referat (90. Min.)    CHF      500.00     (für Studenten CHF 300.00)
Tagesseminar                 CHF  1’500.00     (inkl. Arbeitsmaterial)
3 Tagesseminar              CHF  3’500.00     (inkl. Arbeitsmaterial)

 

Nach Absprache können meine Seminare auf Ihre sachlichen und zeitlichen Bedürfnisse angepasst werden.

Konditionen: Text
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