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Unfallversicherung (UVG):

In der Schweiz sind sämtliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gegen die Folgen von Unfall bei einer Unfallversicherung, oft die SUVA, versichert. Ziel der Unfallversicherung ist primär eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

Die Unfallversicherungen lassen den Betroffenen meist viel Zeit für die Genesung und zeigen sich mit der Erbringung von Taggeldern nicht selten grosszügig. Die Leistungen werden eingestellt, wenn die Unfallfolgen bzw. die Unfallkausalität weggefallen ist (conditio sine qua non) oder aber ein vorbestandener krankhafter Gesundheitszustand ohnehin eingetreten wäre (status quo sine). Dann stellen sich oft komplexe medizinische und rechtliche Fragen.

 

Bei der Nahtstelle von Medizin und Recht, wo die meisten Fehler bei der SUVA entstehen, kann sich der Beizug eines spezialisierten Rechtsanwalts lohnen. Und zwar bereits, wenn die Unfallversicherung die Einstellung der Leistungen vorankündigt. Die Tätigkeit des Anwalts liegt darin, den medizinischen Sachverhalt in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten einzuordnen. Liegt gar eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit vor, sind nebst dem medizinischen Sachverhalt die für die Berechnung des Invaliditätsgrades massgebenden Faktoren genauestens zu prüfen.

 

Fehlerhafte Verfügungen bei der SUVA: Hier schleichen sich bei Unfallversicherung nicht selten Berechnungsfehler ein. Ein oft zu Anlass gebender Punkt zur Beschwerde ist die sogenannte Integritätsentschädigung. Sie stellt eine Art vom Staat gesetzlich normiertes Schmerzensgeld für den erlittenen Unfall dar. Die Berechnung der Integritätsentschädigung erfolgt anhand der sogenannten SUVA-Tabellen, wo den Unfallstellen bei unklaren Verhältnissen (z.B. mehrere Einschränkungen) ein gewisser Ermessenspielraum zukommt. Da es hier meistens um viele Tausend Franken geht, kann sich die anwaltschaftliche Überprüfung sehr lohnen.

 

Spezialisierung: Eine erste Spezialisierung in diesem Bereich habe ich beim Rechtsdienst der sozialen Dienste der Stadt Zürich (SOD) gemacht, welche ich danach bei Prof. Dr. iur. Hardy Landolt noch weiter vertieft habe. Nun nach fast zehnjähriger Anwaltstätigkeit bei unzähligen Beschwerdeverfahren in diesem Bereich bringe ich die erforderliche Erfahrung mit.  

 

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Unfallversicherung (UVG):: Tätigkeiten
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