Krankentaggeldversicherungen ersetzten in der Praxis oft die im Obligationenrecht verankerte Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers bei Krankheit des Arbeitnehmers. Im Krankheitsfall versprechen
die Krankentaggeldversicherung in aller Regel 80 % des versicherten Verdienstes während 720 Tagen. In der Praxis sieht es mit der Leistungsdauer der Krankentaggeldversicherungen jedoch oft anders aus. Vorliegender Blog beschreibt die Rechtspraxis rund um das Thema Krankentaggeld im Krankheitsfall. Erstens lernen Sie die Rechtslage sowie die in der Praxis auftretenden Stolpersteine kennen. Zweitens bringe ich Ihnen das Verfahren sowie die Verfahrenskosten bei einer Klageerhebung näher. Und am Ende finden Sie meine Kontaktangaben für den ersten Schritt, nämlich das Kennenlerngespräch mit der raschen Prüfung der Sach- und Rechtslage.
Dann ist er da, der Krankheitsfall
Manchmal werden wir unverhofft (lange) krank. Die Ursachen und Umstände dafür können vielerlei sein, körperliche oder / und psychische Beschwerden genereller Natur oder manchmal auch nur Arbeitsplatz bezogen etc. Zum Glück besteht eine Krankentaggeldversicherung, so dass der Lohn für die vertraglich vereinbarte Zeit gesichert ist und man sich auf den Genesungsprozess einlassen kann. Krankentaggeldversicherungen zahlen anfänglich. Soweit alles gut. Nun gibt es aber Krankheitsbilder, die eine überjährige Behandlung erfordern oder die manchmal zu einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit führen. Dies Situation ist für Betroffene sehr unangenehm, weil das berufliche und private Fortkommen unsicher oder gar verunmöglicht wird. Neben den gesundheitlichen Sorgen können Existenzängste auftreten. Doch es wird noch schlimmer:
Überprüfung der Krankentaggelder durch die Versicherung oft nach einem Jahr oder früher
Es ist nun so, dass Krankentaggeldversicherungen ca. nach einem Jahr eingehend überprüfen, ob der Gesundheitszustand wirklich so schlimm ist, wie von den behandelnden Ärzten attestiert wird. Sie schicken die Versicherten im Zweifelsfall in aller Regel zu ihren (internen) Vertrauensärzten und stellen dann nicht selten die Taggeldleistungen ein mit der Begründung, dass die Krankheit in der Zwischenzeit als verheilt anzusehen ist. Oder:
Und jährlich ruft die Schadenminderungspflicht (SMP)
Oder aber die Krankentaggeldversicherungen berufen sich auf die gesetzlich verankerte Schadenminderungspflicht (SMP). Das bedeutet, das zwar die Krankentaggeldversicherung zwar anerkennt, dass die Ausübung der Tätigkeit im angestammten (bisherigen) Beruf aufgrund der Krankheit nicht mehr möglich ist. Es sei jedoch zumutbar, eine sogenannte leidensadaptierte Tätigkeit in einem anderen Berufsfeld auszuüben. Also eine Tätigkeit, welche trotz den gesundheitlichen Einschränkungen in einem anderen Beruf noch auszuüben möglich und zumutbar wäre. Z.B. hat jemand auf dem Bau gearbeitet und ist länger krank, kann ihm gegebenenfalls zugemutet werden, in einer Kartonfabrik die Maschinen zu beaufsichtigen und damit ein Erwerbseinkommen zu realisieren. Gemäss Rechtsprechung ist dies zulässig. Die Krankentaggeldversicherung muss aber für die Stellensuche eine Übergangsfrist von drei bis sechs Monaten einräumen, bis sie die Leistungen einstellen darf. Das ist in der Praxis oft nicht der Fall.
Rasche rechtliche Überprüfung kann sich lohnen
An dieser Stelle kann sich Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt lohnen. Er nimmt sich zur Aufgabe, folgende Punkte für Sie zu prüfen und nötigenfalls Klage zu erheben:
War bzw. ist die versicherungsinterne Untersuchung beim Vertrauensarzt sowie die entsprechende versicherungsrechtliche Einschätzung vertretbar?
Ist die Berufung der Krankentaggeldversicherung auf die Schadenminderungspflicht (SMP) rechtmässig bzw. ist die Zumutbarkeit gegeben?
Und wenn ja, hat die Krankentaggeldversicherung eine angemessene Übergangsfrist eingeräumt?
Schliesslich, hat die Versicherung den sogenannten Einkommensvergleich vorgenommen?
Durch die Einschätzung der Sach- und Rechtslage erhalten Sie die Klarheit, ob Sie die Einstellung der Krankentaggelder durch die Versicherung hinnehmen müssen oder sich dagegen rechtlich zur Wehr setzen können.
Im Klageverfahren gilt es folgende Punkte zu beachten:
Erstens erfolgt die Prüfung des medizinischen Sachverhalts immer in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten. Die Erfahrung zeigt, dass, wenn die Patienten ihre behandelnden Ärzte über ein kommendes Rechtsverfahren orientieren und um deren Unterstützung ersuchen, die Ärzte eher bereit sind, sich für ihre Patienten einzusetzen. Es ist daher ratsam, möglichst früh die behandelnden Ärzten um deren Unterstützung (ärztlicher Bericht) anzuhalten.
Zweitens: Die Klage zur Ausrichtung von Krankentaggeldern vor Gericht ist gemäss gesetzlicher Regelung kostenlos. D.h. das Gericht darf keine Gerichtsgebühren auferlegen. Die anwaltschaftlichen Kosten für eine summarische Erstabklärung belaufen sich etwa auf CHF 1'000.00, manchmal weniger, bei komplexen Fällen sicher mehr. Die aussergerichtlichen Verhandlungen umfassen ca. zwei Stunden Anwaltstätigkeit. Für ein Gerichtsverfahren ist ca. insgesamt mit CHF 2'500.00 bis CHF 5'000.00 (komplexe Fälle) zu rechnen. Angesichts der Tatsache, dass nicht selten mehrere Monatslöhne erhältlich gemacht werden können, kann es sich lohnen, gegen die Einstellung des Krankentaggeldes rasch rechtlich vorzugehen.
Der Weg zur fachmännischen Unterstützung ist einfach:
Kontaktieren Sie mich und ich stehe Ihnen mit meiner 15-jährigen Berufserfahrung als selbstständiger Rechtsanwalt sowie als nebenamtlicher Richter zur Verfügung. Urteilen Sie selbst. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage.
lic. iur. Oliver Streiff, Rechtsanwalt in Glarus, Freienbach SZ und Zürich, Experte in Arzt- und Patientenrecht
Krankentaggeld fordern und einklagen
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