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Schadersatz und Genugtuung einfordern und einklagen


Wer einen Körper- oder Sachschaden erlitten hat, kämpft nicht nur gegen die plötzliche Änderung in der Lebens-gestaltung. Nicht selten wollen sie die verantwortlichen Personen oder Institutionen, z.B. die Motorhaftpflicht-versicherungen, sich der Haftpflicht ganz

oder teilweise entziehen. Oder aber es gibt

Streit darüber, was haftpflichtrechtlich geschuldet ist. Bei Sachschäden ist oft der Zeitwert und die beiläufigen Aufwendungen (Zeitaufwand, Telefonate, Frustrationsschaden etc.) strittig. Bei Körperverletzungen geben der Einkommensschaden und die Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens, der Haushalt- und Versorgerschaden sowie die Höhe der Genugtuung Anlass zu Diskussionen. Ein kontrollierte Schadenabwicklung erfordert daher Spezialwissen und Verhandlungsgeschick. Ich denke, ich bin genau der richtige Schadenanwalt bin, den Sie für diese Aufgabe suchen.


Breite Berufserfahrung: Ich bin seit vielen Jahren im Haftpflichtrecht tätig und habe mich so fortlaufend spezialisiert. Während meiner Zeit bei Prof. Dr. iur. Hardy Landolt, einer Schweiz weit bekannten Ikone im Haftpflicht- und Pflegerecht, konnte ich mir zusätzliches Spezialwissen aneignen. Als nebenamtlicher (Straf-)Richter am Bezirksgericht Höfe habe ich die Denkweise eines Gerichts im Haftpflichtrecht kennenlernen dürfen. Profitieren Sie von diesen vielfältigen Erfahrungen! Alles Wissenswerte finden Sie auf der Homepage.


Sind Sie von einem Unfall oder einem anderen schädigenden Ereignis betroffen und wollen Schadenersatzansprüche geltend machen?


Gerne berate ich Sie individuell und umfassend und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.


lic. iur. Oliver Streiff, Rechtswalt, Anwalt seit 2008

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