Wir geniessen diesen herrlichen Tag in den Bergen. Das Blau des Himmels, die Sonne, die Luft und das Gefühl von Freiheit. Und wie aus dem nichts geht es alles schnell: Wie werden von etwas getroffen und alles wird schwarz. Wachen auf, während eifrige Helfer dabei sind, uns für den Notfall transportfähig zu
machen. Leider kommt es nicht selten in den Bergen zu Unfällen mit vorübergehender oder gar dauerhafter Arbeitsunfähigkeit. In schlimmen Fällen gar zu Todesfällen. Die Unfallversicherung erbringt dann oft die gesetzlichen Leistungen. Aber nicht immer, oder aber zu kurz. Es gibt unzählige Beispiele, wonach die obligatorische Unfallversicherung Gesundheitsschädigungen nicht oder nur während kurzer Zeit als Folge des Unfalles anerkennt. Oder die Haftpflichtversicherung unterbreitet ein zwiespältiges Entschädigungsangebot. Hier kann eine anwaltschaftliche Intervention helfen.
Nicht selten sind bei Sport- oder Freizeitunfällen auch mehrere Personen beteiligt resp. verantwortlich. Es stellt sich dann die Frage, wer und wie viel für die finanziellen Folgen haftet. Die Fragen der Schuld und der Haftung sind meist komplex und nicht selten fehlen Polizeirapporte, Unfallbilder oder Zeugen. Was ist also zu tun?
Als Schadenspezialist ist man vertraut mit den unzähligen Verhaltensvorschriften und hat Kontakte zu Experten etwa im Bereiche des Bergsports. Solche Fälle dauern oft an, eine überjährige Bearbeitungszeit ist fast die Regel. Ausserdem ist das Kosten- und Nutzenverhältnis immer im Auge zu behalten. Es ist deswegen für die Festlegung der richtigen Strategie wichtig, ein Gespür dafür zu entwickeln, bei welchen Fällen die Versicherungen zahlen werden und bei welchen Fällen ein Gerichtsverfahren angestrengt werden muss. Das bringen wir mit unserer Erfahrungen und unseren Netzwerk mit. Gerade bei Ski- und Skitourenunfälle sind uns wegen der geographischen Nähe zu den Glarner und Schwyzer Bergen vertraut.
Sind Sie von einem Unfallereignis betroffen und benötigen Sie Unterstützung für die Schadenabwicklung? Gerne stehen wir Ihnen mit unsere Erfahrung zur Seite. Und das ist ganz einfach: Wir warten auf Ihren Anruf und vereinbaren das Instruktionsgespräch. Hier klären wir in groben Zügen die Lösungsvarianten und Sie können die Sache uns übergeben und sich auf das konzentrieren, was wirklich wichtig ist: Die Genesung und bestmögliche Wiedererlegung des früheren Lebens.
Urteilen Sie selbst. Alles Wissenswerte finden Sie auf unserer Homepage.
lic. iur. Oliver Streiff, Rechtsanwalt in Glarus und Freienbach SZ, begeisterter Berg- und Skitourenläufer
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