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ME/CFS Invalidenversicherung Schweiz – Wenn das Recht eine schwere Krankheit verstehen muss.

  • Oliver Streiff
  • vor 5 Tagen
  • 4 Min. Lesezeit

Von Oliver Streiff, Rechtsanwalt


Wenn eine schwere Krankheit nicht in die üblichen Begutachtungsschemata passt

"Viele Menschen mit ME verlieren nicht nur ihre Gesundheit. Sie verlieren ihr Einkommen, ihren Beruf, ihre soziale Sicherheit und oft auch das Vertrauen, dass ihre Krankheit verstanden wird."

Wer an Myalgischer Enzephalomyelitis, kurz ME oder ME/CFS, erkrankt, verliert häufig weit mehr als nur seine Gesundheit. Viele Betroffene müssen ihren Beruf aufgeben, soziale Kontakte einschränken und ihren Alltag völlig neu organisieren. Hinzu kommt oft ein weiterer Kampf: jener um die Anerkennung ihrer Krankheit gegenüber Versicherungen und Behörden.

In meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt begegnen mir immer wieder Menschen, die nicht nur unter den körperlichen Folgen ihrer Erkrankung leiden, sondern auch unter dem Gefühl, im Verfahren mit der Invalidenversicherung nicht verstanden zu werden. Sie berichten von langen Verfahren, belastenden Begutachtungen und der Sorge, dass ihre Krankheit nicht ernst genommen wird.

Dabei hat sich das medizinische Wissen über ME in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt.


Eine Krankheit, die mehr ist als Erschöpfung


Noch immer wird ME häufig mit gewöhnlicher Müdigkeit oder einem allgemeinen Erschöpfungssyndrom verwechselt. Diese Vorstellung wird der Erkrankung jedoch nicht gerecht.

Internationale Fachgesellschaften beschreiben ME als eine schwere neurologische Multisystemerkrankung, die zahlreiche Organsysteme betreffen kann und zu einer erheblichen Einschränkung der körperlichen Leistungsfähigkeit führt. Besonders charakteristisch ist die sogenannte Post-Exertional Neuroimmune Exhaustion (PENE). Darunter versteht man eine oft verzögerte und teilweise lang anhaltende Verschlechterung des Gesundheitszustands nach körperlicher, geistiger oder sogar sensorischer Belastung. Bereits alltägliche Tätigkeiten können dazu führen, dass Betroffene über Tage oder Wochen kaum mehr belastbar sind.  

Gerade dieses Krankheitsbild stellt das Sozialversicherungsrecht vor besondere Herausforderungen.


Wenn medizinische Realität und rechtliche Anforderungen aufeinandertreffen


Die Invalidenversicherung muss sorgfältig prüfen, ob ein Anspruch auf Leistungen besteht. Dafür benötigt sie medizinische Grundlagen und objektivierbare Erkenntnisse. Dieser Anspruch ist nachvollziehbar und dient einer gerechten Behandlung aller Versicherten.

Bei ME ist dieser Nachweis jedoch oft schwieriger als bei vielen anderen Erkrankungen. Nicht deshalb, weil die Krankheit weniger schwer wäre, sondern weil sich ihre Auswirkungen häufig nicht durch einzelne Laborwerte oder bildgebende Untersuchungen erklären lassen. Entscheidend sind vielmehr die funktionellen Einschränkungen und die Belastungsintoleranz, welche den Alltag der Betroffenen prägen.

Genau an dieser Stelle entstehen häufig Missverständnisse.

Eine Person kann während eines kurzen Arztgesprächs konzentriert wirken und dennoch nicht in der Lage sein, wenige Stunden später aufzustehen oder den nächsten Tag ohne massive Verschlechterung zu überstehen. Wer ME beurteilt, muss deshalb die Besonderheiten dieser Erkrankung kennen und berücksichtigen.


Die Begutachtung als Belastung


Im IV-Verfahren spielen medizinische Gutachten eine zentrale Rolle. Grundsätzlich sind Versicherte verpflichtet, an notwendigen Untersuchungen mitzuwirken.

Bei schwer an ME erkrankten Menschen kann jedoch bereits die Anreise zu einer Begutachtung eine erhebliche Belastung darstellen. Manche Betroffene sind bettlägerig, benötigen Sauerstoff oder künstliche Ernährung und verfügen nur über ein sehr kleines Energiefenster. Für sie kann ein mehrstündiger Termin gesundheitliche Folgen haben, die weit über den Untersuchungstag hinausreichen.

Deshalb stellt sich im Einzelfall die berechtigte Frage, ob jede Form einer Begutachtung verhältnismässig ist oder ob alternative Möglichkeiten geprüft werden müssen.


Ein wichtiges Urteil aus St. Gallen


Mit dieser Problematik setzte sich das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen in einem Entscheid vom 19. Mai 2025 auseinander.

Im konkreten Fall litt die Versicherte an einer schweren Form von ME/CFS. Mehrere behandelnde Ärzte hielten fest, dass bereits geringe Belastungen eine erhebliche Verschlechterung ihres Gesundheitszustands auslösen könnten. Sie empfahlen deshalb, auf eine ausserhäusliche Begutachtung zu verzichten und stattdessen andere Formen der medizinischen Beurteilung in Betracht zu ziehen.

Das Gericht stellte zunächst klar, dass eine medizinische Begutachtung einen Eingriff in die persönliche Freiheit darstellt und deshalb verhältnismässig sein muss. Gleichzeitig betonte es aber auch, dass die Invalidenversicherung den medizinischen Sachverhalt ausreichend abklären darf und in vielen Fällen sogar abklären muss.

Gerade diese ausgewogene Betrachtung macht den Entscheid so interessant. Das Gericht schützt weder pauschal die Position der Versicherten noch jene der Verwaltung. Es verlangt vielmehr, dass die Besonderheiten des Einzelfalls sorgfältig geprüft werden.


Was bedeutet das für Betroffene?


Das Urteil bedeutet nicht, dass Menschen mit ME keine Begutachtungen mehr absolvieren müssen. Ebenso wenig bedeutet es, dass jede IV-Anmeldung automatisch zu einer Rente führt.

Es zeigt jedoch deutlich, dass auch im Sozialversicherungsrecht der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gilt. Wenn medizinische Massnahmen selbst erhebliche gesundheitliche Risiken mit sich bringen können, müssen diese Risiken ernst genommen und gegen das Interesse an weiteren Abklärungen abgewogen werden.

Gerade bei schweren Verläufen von ME verdient dieser Grundsatz besondere Beachtung.


Gute juristische Vertretung bedeutet mehr als Paragraphen


In Verfahren mit Sozialversicherungen genügt es selten, bloss Gesetzesartikel zu zitieren. Ebenso wichtig ist das Verständnis der medizinischen Zusammenhänge und die Fähigkeit, diese verständlich in eine juristische Argumentation zu übersetzen.

Das gilt besonders bei Erkrankungen wie ME, deren Auswirkungen sich nicht immer unmittelbar erschliessen. Häufig entscheidet nicht ein einzelner Arztbericht über den Ausgang eines Verfahrens, sondern die Gesamtschau aller medizinischen Unterlagen und deren rechtliche Einordnung. Eine sorgfältige Vorbereitung, oft mit mühsamer Zusammenarbeit mit den behandelnden Fachkräften, kann deshalb entscheidend sein.


Mein Anliegen


Seit vielen Jahren vertrete ich Menschen in Verfahren gegenüber der Invalidenversicherung sowie anderen Sozialversicherungen. Aus meiner Erfahrung weiss ich, wie belastend diese Verfahren sein können – insbesondere dann, wenn Betroffene ihre ohnehin knappen Kräfte zusätzlich für langwierige Auseinandersetzungen aufbringen müssen.

Mein Ziel ist es, Mandantinnen und Mandanten dabei zu unterstützen, ihre Rechte sachlich, fundiert und mit der notwendigen Sorgfalt wahrzunehmen. Dabei stehen nicht Konflikte um ihrer selbst willen im Vordergrund, sondern faire Verfahren und nachvollziehbare Entscheidungen.


Fazit


ME/CFS gehört zu den anspruchsvollsten Krankheitsbildern im Sozialversicherungsrecht. Die medizinische Forschung entwickelt sich stetig weiter, und auch die Rechtsprechung beginnt, den Besonderheiten dieser Erkrankung zunehmend Rechnung zu tragen.

Für Betroffene bedeutet dies, dass sich eine sorgfältige rechtliche Prüfung lohnt. Nicht jede Verfügung ist richtig, nicht jede Begutachtung ist in jeder Situation verhältnismässig, und nicht jede medizinische Besonderheit wird im Verfahren von Anfang an ausreichend berücksichtigt.

Wer seine Rechte kennt und sie mit einer fundierten medizinischen und juristischen Argumentation wahrnimmt, schafft die Grundlage für ein faires Verfahren.

Meine Erfahrung als Rechtsanwalt

Hier würde ich Ihre Persönlichkeit einbringen.

Nicht werblich.

Sondern authentisch.

Sie sind seit Jahrzehnten Rechtsanwalt und Richter gewesen. Sie kennen sowohl die juristische Perspektive als auch die Bedeutung eines fairen Verfahrens. Gerade bei komplexen Erkrankungen wie ME/CFS geht es nicht nur um Gesetze, sondern auch darum, medizinische Erkenntnisse verständlich in ein rechtliches Verfahren einzubringen. Dieser Brückenschlag zwischen Medizin und Recht ist oft entscheidend für eine sachgerechte Beurteilung.

Kontakt

Jedes Verfahren beginnt mit einer Geschichte. Wenn Sie Unterstützung wünschen, prüfe ich Ihren Fall sorgfältig und bespreche mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme (info@streiff-recht.ch, 044 557 97 55).


 
 
 

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